Der Kauf setzt die bedingungslose Annahme der folgenden Verkaufsbedingungen voraus:

Allgemeines

  1. Der Verkauf erfolgt freiwillig. Sie wird von uns, der Quittenbaum Kunstauktionen GmbH (im weiteren Verlauf Verkäufer genannt) im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt.
  2. Käufer haben keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Auftraggeber.
  3. Der Nachverkauf erfolgt in Euro.

Besichtigung, Katalogangaben und Haftung des Auktionators

  1. Die Objekte im Nachverkauf können vor dem Kauf besichtigt und geprüft werden; sie sind ausnahmslos gebraucht und von einem gewissen Alter; manche entsprechen daher eventuell nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Ihr dadurch bedingter tatsächlicher Erhaltungszustand, der im Katalog und im Internet durchgehend nicht ausdrücklich beschrieben wird, ist vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Farbige Reproduktionen im Katalog müssen die Gegenstände nicht farbgetreu wiedergeben. Alle Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dienen nur der Information. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben über die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz, eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Käufers ergeben, wird vom Verkäufer hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdrücklich nicht übernommen. Die Vereinbarung über die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz begründet auch keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung, vgl. §§ 276 Abs. 1, 443, 477 BGB. Für Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird keine Haftung übernommen. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (Condition Reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Verkäufers. Wird dem Verkäufer vom Käufer vor Ablauf der einjährigen Verjährung nachgewiesen, dass Katalogangaben über die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz unrichtig sind, wird dem Käufer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufobjektes zurückerstattet; alternativ ist nach Wahl des Käufers der Kaufpreis zu mindern. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für ein Mangel nach Übernahme einer Garantie, für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Bezahlung

  1. Der Kauf verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit dem Kauf geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über. Der Käufer wird verpflichtet, die Kaufsache innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Verkäufers abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Verkäufer lagert die Kaufsache in diesem Fall auf Kosten des Käufers bei einer Spedition ein. Im übrigen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Kaufsache vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. den von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben.
  2. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Limitpreis, dem Aufgeld von 26% und der auf den Limitpreis und das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (Regelbesteuerung) oder aus der Limitpreis und dem Aufgeld von 33% inklusive MwSt., die nicht ausweisbar ist (Differenzbesteuerung). Nicht besonders gekennzeichnete Kaufsachen werden grundsätzlich differenzbesteuert, besonders gekennzeichnete Kaufsachen werden regelbesteuert. Außerdem ist vom Käufer ein Anteil an der vom Verkäufer zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) zu entrichtenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Höhe von 1,5% des Limitpreises zu bezahlen, wenn es sich um ein Originalwerk der Bildenden Kunst handelt, dessen Urheber Mitglied der VG Bild-Kunst ist.
  3. Ausfuhrlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, innerhalb des EU-Auslands jedoch nur bei Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sobald der Ausfuhrnachweis erbracht ist, wird dem ausländischen Kunden die Mehrwertsteuer vergütet. Um etwaige behördliche Genehmigung, die die Ausfuhr betreffen, muss sich der Käufer bemühen.
  4. Der Kaufpreis, d.h. der Endpreis (Limitpreis + Aufgeld+ bzw. inkl. MwSt. + anteiliges Folgerecht) ist fällig mit dem Kauf. Persönlich anwesende Käufer haben den Endpreis sofort in Euro an den Verkäufer zu entrichten. Wahlweise wird Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Diners, MasterCard oder VISA bis zu einem Endpreis von EURO 5.000 zuzüglich einer Gebühr von 3,0%) akzeptiert. Bei späterer Abholung kann der Betrag auch per Banküberweisung bezahlt werden. Zahlungen auswärtiger Käufer, die schriftlich, per Email oder telefonisch gekauft haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  5. Gerät der Käufer mit der Abnahme der Erwerbung oder Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Verkäufer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät zehn Tage nach Rechnungstellung in Verzug. Verlangt der Verkäufer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, die Kaufsache bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern oder zu verkaufen. Mit dem Zuschlag oder zweiten Kauf erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früheren Kauf. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zu einer Wiederversteigerung nicht zugelassen.

Abholung

  1. Die Objekte im Nachverkauf werden erst nach geleisteter Bezahlung herausgegeben. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der Käufer für alle hieraus entstehenden Schäden. Eine Stundung wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden die bei der Hausbank des Verkäufers üblichen Bankzinsen für einen Überziehungskredit berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten.
  2. Der Verkäufer lagert alle Objekte nach Ablauf von zehn Werktagen ab Abschluss des Kaufvertrags ein. Danach ist er berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einlagern zu lassen. Für Gegenstände, die im Lager des Auktionshauses untergebracht werden, erhebt der Versteigerer nach der genannten Frist eine Gebühr von 10 Euro pro Woche pro Objekt.
  3. Der Käufer kann wahlweise die ersteigerten Objekte persönlich abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen, der Käufer kann eine Spedition beauftragen oder den Verkäufer schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Bei Letzterem ermächtigt der Käufer den Verkäufer, dem Spediteur – allein zur Durchführung des Transportes und der Abwicklung des Kaufes – die hierfür erforderlichen Daten mitzuteilen.

Geldwäschegesetz (GwG) und Schlussbestimmungen

  1. Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Bieter/Käufer bzw. den an einem Erwerb Interessierten sowie ggf. einen für diesen auftretenden Vertreter und den “wirtschaftlich Berechtigten” i.S.v. § 3 GwG zur Auftragsdurchführung zu identifizieren und die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der Bieter/Käufer ist hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere (Personalausweis). Der Verkäufer ist berechtigt, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, eine Kopie/einen Scan/eine Bilddatei der genannten Dokumente anzufertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Bieter/Erwerber bzw. an dem Erwerb Interessierte versichert, dass die von ihm zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Auskünfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene “wirtschaftlich Berechtigter” nach § 3 GwG ist.
  2. Die vom Käufer angegebenen Daten werden in der Kundendatei der Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH zur Durchführung / Abwicklung der erteilten Aufträge, für etwaige Rückfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) behandelt. Der Käufer kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit sowie der Datenverarbeitung seiner Daten nach Abwicklung des Kaufes für die Zukunft durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH, Theresienstraße 60, 80333 München oder durch eine E-Mail an info@quittenbaum.de widersprechen.
  3. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit sie vereinbart werden können, München.
  6. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für den Nachverkauf unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  7. Soweit die Bedingungen für den Nachverkauf in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.

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