{"id":158,"date":"2020-08-25T23:46:14","date_gmt":"2020-08-25T21:46:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/?page_id=158"},"modified":"2024-04-23T13:54:39","modified_gmt":"2024-04-23T11:54:39","slug":"versteigerungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/kaufen\/versteigerungsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Auktionen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p><strong>Mit der Teilnahme an der Versteigerung, die live im Internet \u00fcbertragen wird, erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Allgemeines<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von uns, der Quittenbaum Kunstauktionen GmbH (im weiteren Verlauf Versteigerer genannt) im eigenen Namen und f\u00fcr Rechnung der Auftraggeber durchgef\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Bieter (auch K\u00e4ufer genannt) haben keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Auftraggeber.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Versteigerung erfolgt in Euro. Der Aufrufpreis wird vom Auktionator festgelegt. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5% &#8211; 10% des vorangegangenen Gebots in Euro..<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Vorbesichtigung, Katalogangaben, Haftung des Versteigerers<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"4\">\n<li>Die zu versteigernden Gegenst\u00e4nde k\u00f6nnen vor der Auktion besichtigt und gepr\u00fcft werden; sie sind ausnahmslos gebraucht und von einem gewissen Alter; manche entsprechen daher eventuell nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Ihr tats\u00e4chlicher Erhaltungszustand, der im Katalog und im Internet durchgehend nicht ausdr\u00fccklich beschrieben wird, ist vereinbarte Beschaffenheit (\u00a7434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Farbige Reproduktionen im Katalog m\u00fcssen die Gegenst\u00e4nde nicht farbgetreu wiedergeben. Alle Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dienen nur der Information. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne<em>. <\/em>Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben \u00fcber die Urheberschaft, Signatur, Material, und Provenienz, eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des K\u00e4ufers ergeben, wird vom Versteigerer hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdr\u00fccklich nicht \u00fcbernommen. Die Vereinbarung \u00fcber die Urheberschaft, Signatur<em>,<\/em> Material und Provenienz begr\u00fcndet auch keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung, vgl. \u00a7\u00a7 276 Abs. 1, 443, 477 BGB. F\u00fcr Funktionsf\u00e4higkeit und Sicherheit von elektrischen Ger\u00e4ten wird keine Haftung \u00fcbernommen. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (Condition Reports) dienen nur der Orientierung \u00fcber den \u00e4u\u00dferen Zustand des Objekts nach Einsch\u00e4tzung des Versteigerers. Wird dem Versteigerer vom K\u00e4ufer vor Ablauf der einj\u00e4hrigen Verj\u00e4hrung nachgewiesen, dass Katalogangaben \u00fcber die Urheberschaft, Signatur, Bezeichnung, Material und Provenienz unrichtig sind, wird dem K\u00e4ufer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis Zug um Zug gegen R\u00fcckgabe des Kaufobjektes zur\u00fcckerstattet; alternativ ist nach Wahl des K\u00e4ufers der Kaufpreis zu mindern. Der Versteigerer haftet unbeschr\u00e4nkt, soweit die Schadensursache auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Versteigerers beruht. Ferner haftet der Versteigerer f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gef\u00e4hrden oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung die Kunden regelm\u00e4\u00dfig vertrauen. In diesem Fall haftet der Versteigerer jedoch nur f\u00fcr den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Versteigerer haftet nicht f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung anderer als der in den vorstehenden S\u00e4tzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit f\u00fcr einen Mangel nach \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt. Soweit die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bieten und Auktion<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"5\">\n<li>Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, au\u00dferhalb der Reihe auszubieten oder zur\u00fcckzuziehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein \u00dcbergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgesehene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; in diesem Fall ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erh\u00e4lt er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag oder wird er von einem neuen Bieter \u00fcberboten, dann erlischt das Gebot.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot g\u00fcltig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erh\u00e4lt das als erstes eingegangene Gebot den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Zweifeln am Zuschlag kann der Versteigerer den zu versteigernden Gegenstand  erneut in der Auktion aufrufen. Der Versteigerer darf f\u00fcr den Einlieferer bis zum vereinbarten Mindestverkaufspreis (Limit) auf die zu versteigernden Gegenst\u00e4nde bieten, ohne dies anzuzeigen und unabh\u00e4ngig davon, ob andere Gebote abgegeben werden oder nicht. Zum Schutz der zu versteigernden Gegenst\u00e4nde kann der Versteigerer den Zuschlag unterhalb des Limits an den Einlieferer erteilen; in diesem Falle handelt es sich um einen R\u00fcckgang.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Bieter, die an einer Auktion nicht pers\u00f6nlich teilnehmen k\u00f6nnen, werden schriftliche Gebote entgegengenommen und interessenwahrend durch den Auktionator ausgef\u00fchrt. Die Gebote m\u00fcssen bei Besichtigungsschluss vorliegen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Bieter den Versteigerer, f\u00fcr ihn Gebote abzugeben. W\u00fcnscht der Bieter, telefonisch f\u00fcr eine Position mitzubieten, wird ein im Saal anwesender Telefonist oder eine Telefonistin beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Telefonische Gebote oder Gebote \u00fcber das Internet w\u00e4hrend der Auktion bed\u00fcrfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Das Auktionshaus \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Verf\u00fcgbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung daf\u00fcr, dass aufgrund technischer oder sonstiger St\u00f6rungen keine oder unvollst\u00e4ndige Angebote abgegeben werden. Der Versteigerer haftet allerdings unbeschr\u00e4nkt, soweit die Schadensursache auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Versteigerers beruht. Ferner haftet der Versteigerer f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gef\u00e4hrdet oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelm\u00e4\u00dfig vertrauen. In diesem Fall haftet der Versteigerer jedoch nur f\u00fcr den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Versteigerer haftet nicht f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung anderer als der in den vorstehenden S\u00e4tzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit f\u00fcr ein Mangel nach \u00dcbernahme einer Garantie, f\u00fcr die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt. Soweit die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zuschlag und Kaufpreis<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"9\">\n<li>Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr f\u00fcr etwaige Verluste, Besch\u00e4digungen, Verwechslungen etc. auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Der K\u00e4ufer wird verpflichtet, das ersteigerte Objekt innerhalb von zehn Werktagen in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Versteigerers abzuholen, ansonsten ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Annahmeverzug. Der Versteigerer lagert die ersteigerten Objekte in diesem Fall auf Kosten des K\u00e4ufers bei einer Spedition ein. Im \u00fcbrigen ist der Versteigerer nicht verpflichtet, den zugeschlagenen Gegenstand vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung aller vom K\u00e4ufer geschuldeten Betr\u00e4ge an den K\u00e4ufer bzw. den von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 26% und der auf die Zuschlagsumme und das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen H\u00f6he (Regelbesteuerung) oder aus der Zuschlagsumme und dem Aufgeld von 33% inklusive MwSt, die nicht ausweisbar ist (Differenzbesteuerung). Nicht besonders gekennzeichnete Objekte werden grunds\u00e4tzlich differenzbesteuert, besonders gekennzeichnete Objekte werden regelbesteuert.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit der Kunde den Gegenstand per Live-Online-Gebot \u00fcber eine externe Plattform (z.B. www.liveauctioneers.com; www.invaluable.com; www.drouotdigital.com) ersteigert hat, wird eine Umlage von 3% auf den Zuschlagspreis zum Ausgleich der dadurch entstehenden Fremdkosten berechnet. F\u00fcr ein Live-Online-Gebot \u00fcber die Plattform von Quittenbaum Kunstauktionen GmbH (Quittenbaum live) wird keine Umlage berechnet.<\/li>\n\n\n\n<li>Au\u00dferdem ist vom K\u00e4ufer ein Anteil an der vom Versteigerer zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (\u00a7 26 UrhG) zu entrichtenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in H\u00f6he von 1,5% der Zuschlagsumme zu bezahlen, wenn es sich um ein Originalwerk der Bildenden Kunst handelt, dessen Urheber Mitglied der VG Bild-Kunst ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausfuhrlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, innerhalb des EU-Auslands jedoch nur bei Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sobald der Ausfuhrnachweis erbracht ist, wird dem ausl\u00e4ndischen Kunden die Mehrwertsteuer verg\u00fctet. Um etwaige beh\u00f6rdliche Genehmigungen, die die Ausfuhr betreffen, muss sich der K\u00e4ufer bem\u00fchen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bezahlung<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"14\">\n<li>Der Kaufpreis, d.h. der Endpreis (Zuschlag + Aufgeld + bzw. inkl. MwSt. + anteiliges Folgerecht) ist f\u00e4llig mit dem Zuschlag. Pers\u00f6nlich an der Auktion teilnehmende Bieter haben den Endpreis sofort in Euro an den Versteigerer zu entrichten. Wahlweise wird Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Diners, MasterCard oder VISA bis zu einem Endpreis von EURO 5.000 zzgl. einer Geb\u00fchr von 3,0%) akzeptiert. Bei sp\u00e4terer Abholung kann der Betrag auch per Bank\u00fcberweisung bezahlt werden. Zahlungen ausw\u00e4rtiger Bieter, die schriftlich, per Email oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n<li>Dem Bieter steht kein Widerrufsrecht zu, auch wenn der Vertrag au\u00dferhalb der Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Versteigerers bzw. als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, denn es handelt sich um eine \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Versteigerung gem\u00e4\u00df \u00a7 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB.<\/li>\n\n\n\n<li>Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Abnahme der Erwerbung oder Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erf\u00fcllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Der K\u00e4ufer ger\u00e4t zehn Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erf\u00fcllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu geh\u00f6ren auch ein etwaiger W\u00e4hrungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand f\u00fcr die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung, so ist er berechtigt, den zu versteigernden Gegenstand bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erl\u00f6schen die Rechte des K\u00e4ufers aus dem fr\u00fcher ihm erteilten Zuschlag. Der K\u00e4ufer haftet f\u00fcr jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerl\u00f6s und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Abholung<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"17\">\n<li>Ersteigerte Objekte werden erst nach geleisteter Bezahlung herausgegeben. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr alle hieraus entstehenden Sch\u00e4den. Eine Stundung wird nicht gew\u00e4hrt. Bei Zahlungsverzug werden die bei der Hausbank des Versteigerers \u00fcblichen Bankzinsen f\u00fcr einen \u00dcberziehungskredit berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem K\u00e4ufer vorbehalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Versteigerer lagert alle Objekte nach Ablauf von zehn Werktagen nach der Auktion ein. Danach ist er berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenst\u00e4nde im Namen und auf Rechnung des K\u00e4ufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einlagern zu lassen. F\u00fcr Objekte, die im Lager des Auktionshauses untergebracht werden, erhebt der Versteigerer nach der genannten Frist eine Geb\u00fchr von 10 Euro pro Woche pro Gegenstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Der K\u00e4ufer kann wahlweise die ersteigerten Objekte pers\u00f6nlich abholen oder durch eine schriftlich bevollm\u00e4chtigte Person abholen lassen, der K\u00e4ufer kann eine Spedition beauftragen oder den Versteigerer schriftlich bevollm\u00e4chtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers durch eine Spedition sachgerecht durchf\u00fchren zu lassen. Bei Letzterem erm\u00e4chtigt der K\u00e4ufer den Versteigerer, dem Spediteur &#8211; allein zur Durchf\u00fchrung des Transportes und der Abwicklung des Kaufes &#8211; die hierf\u00fcr erforderlichen Daten mitzuteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>In den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen haftet jeder Besucher, insbesondere bei Besichtigungen, f\u00fcr jeden von ihm verschuldeten Schaden. <\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Geldw\u00e4schegesetz (GwG) und Schlussbestimmungen<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"21\">\n<li>Nach dem Geldw\u00e4schegesetz (GwG) ist der Versteigerer dazu verpflichtet, den Bieter \/ K\u00e4ufer bzw. den an einem Erwerb Interessierten sowie ggf. einen f\u00fcr diesen auftretenden Vertreter und den \u201cwirtschaftlich Berechtigten\u201d i.S.v. \u00a7 3 GwG zur Auftragsdurchf\u00fchrung zu identifizieren und die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der Bieter \/ K\u00e4ufer ist hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere (Personalausweis). Der Versteigerer ist berechtigt, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, eine Kopie \/ einen Scan \/eine Bilddatei der genannten Dokumente anzufertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Bieter \/ Erwerber bzw. an dem Erwerb Interessierte versichert, dass die von ihm zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Ausk\u00fcnfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene \u201cwirtschaftlich Berechtigter\u201d nach \u00a7 3 GwG ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die vom Bieter angegebenen Daten werden in der Kundendatei der Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH zur Durchf\u00fchrung \/ Abwicklung der erteilten Auftr\u00e4ge, f\u00fcr etwaige R\u00fcckfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) behandelt. Der Bieter kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit sowie der Datenverarbeitung seiner Daten nach Abwicklung des Kaufes f\u00fcr die Zukunft durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH, Theresienstra\u00dfe 60, 80333 M\u00fcnchen oder durch eine E-Mail an info@quittenbaum.de widersprechen.<\/li>\n\n\n\n<li>Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<\/li>\n\n\n\n<li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand sind, soweit sie vereinbart werden k\u00f6nnen, M\u00fcnchen.<\/li>\n\n\n\n<li>Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung ma\u00dfgebend.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Teilnahme an der Versteigerung, die live im Internet \u00fcbertragen wird, erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an: Allgemeines Vorbesichtigung, Katalogangaben, Haftung des Versteigerers Bieten und Auktion Zuschlag und Kaufpreis Bezahlung Abholung Geldw\u00e4schegesetz (GwG) und Schlussbestimmungen [&#8230;]<\/p>\n<p><a class=\"btn btn-ppc understrap-read-more-link\" href=\"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/kaufen\/versteigerungsbedingungen\/\">Weiterlesen&#8230;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":99,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/fullwidthpage.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-158","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/158","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=158"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/158\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7371,"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/158\/revisions\/7371"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/99"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.quittenbaum.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=158"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}